Gesetze / Finanzgerichtsordnung

FGO

§ 145

Stand: 10.06.2019

SteuerrechtBund43 Entscheidungen

Die Anfechtung der Entscheidung über die Kosten ist unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird.

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