Gesetze / Finanzgerichtsordnung

FGO

§ 145

Stand: 10.06.2019

SteuerrechtBund37 Entscheidungen

Die Anfechtung der Entscheidung über die Kosten ist unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird.

§ 144 § 146