Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGO§ 114
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FGO/114#abs-1 (1) Auf Antrag kann das Gericht, auch schon vor Klageerhebung, eine einstweilige Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand treffen, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Einstweilige Anordnungen sind auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn diese Regelung, vor allem bei dauernden Rechtsverhältnissen, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder drohende Gewalt zu verhindern oder aus anderen Gründen nötig erscheint.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FGO/114#abs-2 (2) Für den Erlass einstweiliger Anordnungen ist das Gericht der Hauptsache zuständig. Dies ist das Gericht des ersten Rechtszugs. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende entscheiden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FGO/114#abs-3 (3) Für den Erlass einstweiliger Anordnungen gelten die §§ 920, 921, 923, 926, 928 bis 932, 938, 939, 941 und 945 der Zivilprozessordnung sinngemäß.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/FGO/114#abs-4 (4) Das Gericht entscheidet durch Beschluss.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/FGO/114#abs-5 (5) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten nicht für die Fälle des § 69.
Wird zitiert von 293 Entscheidungen zu § 114 FGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 26.01.1983 – I B 48/80Zitiert von 11
- BFH, 14.04.1987 – GrS 2/85
- FG Düsseldorf, 16.06.2025 – 2 V 768/25 A(KV)
- FG Köln, 19.02.2014 – 13 V 228/14Zitiert von 4
- BFH, 23.09.1998 – I B 82/98Gemeinnützigkeit: Vorläufige Bescheinigung im Wege der einstweiligen Anordnung; Anforderungen an das Gebot der Selbstlosigkeit bei Aufwendungen für Spendenwerbung und Verwaltung in der Aufbauphase Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- FG Baden-Württemberg, 06.04.2006 – 4 V 7/06
Zuletzt entschieden
- FG Köln, 04.05.2026 – 6 V 234/26
- FG Düsseldorf, 20.03.2026 – 10 V 361/26 AE(KV)
- BVerfG, 27.01.2026 – 1 BvR 2637/21Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Änderungen des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch; RIS: SAFleischWiG), insb gegen das in § 6a SAFleischWiG neu eingeführte Fremdpersonal- und Kooperationsverbot - Eingriff in Berufsfreiheit der Fleischproduzenten gerechtfertigtZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 114 FGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.