Gesetze / Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit
FELEG§ 22 Übergangsvorschriften
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 4
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BSG, 02.12.1999 – B 10 LW 10/99 RProduktionsaufgaberente: Maßstab für die Einkommensanrechnung bei Zusammentreffen mit einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit in Bestandsfällen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 02.12.1999 – B 10 LW 7/99 RProduktionsaufgaberente: Anrechnung von Einkommen bei Verringerung der Einkünfte in Bestandsfällen nach § 22 Abs. 1 FELEG KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 02.12.1999 – B 10 LW 18/98 RProduktionsaufgaberente: Maßstab für die Einkommensanrechnung nach § 22 Abs. 1 FELEG im Übergangszeitraum KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 09.08.2001 – B 10 LW 9/00 RZitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FELEG/22#abs-1 (1) § 8 Abs. 1 bis 3 ist auf Leistungen, die bereits am 31. Dezember 1994 ganz oder teilweise wegen des Zusammentreffens mit Einkommen ruhen, erstmals anzuwenden, wenn sich das maßgebende Einkommen ändert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FELEG/22#abs-2 (2) § 8 Abs. 8 gilt nur für die Fälle, in denen am 18. Juni 1994 die Leistung noch nicht endgültig festgesetzt war.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FELEG/22#abs-3 (3) § 13 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 und § 16 Satz 1 Nr. 3 bis 6 sind von dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens an auf einen Sachverhalt auch dann anzuwenden, wenn bereits vor diesem Zeitpunkt der Sachverhalt bestanden hat.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/FELEG/22#abs-4 (4) § 18e gilt nur für die Fälle, in denen am 18. Juni 1994 die Leistung noch nicht endgültig festgesetzt war.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/FELEG/22#abs-5 (5) (weggefallen)