Gesetze / Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
EuRAG§ 29 Nachweis des Einvernehmens, Widerruf
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 18
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BSG, 14.01.2015 – B 4 AS 322/14 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - ordnungsgemäße Beschwerdeeinlegung - Vertretungszwang vor dem BSG - Postulationsfähigkeit eines rumänischen avocat definitiv - europäischer Rechtsanwalt - vorübergehende Tätigkeit in Deutschland - Einvernehmen mit einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt - Nachweis des EinvernehmensZitiert von 1
- BAG, 13.12.2012 – 6 AZR 303/12Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Übermittlung per Telefax - Wiedereinsetzung - ZuständigkeitZitiert von 9
- OVG NRW, 19.05.2020 – 14 B 435/20Zitiert von 4
- OLG Köln, 22.11.2018 – 3 U 78/17Zitiert von 1
- BSG, 27.05.2024 – B 7 AS 83/23 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Vertretungszwang vor dem BSG - Selbstvertretung eines dienstleistenden europäischen Rechtsanwalts
- BSG, 10.06.2021 – B 9 BL 1/20 RSächsisches Landesblindengeld - Wohnsitz im EU-Ausland - in Österreich lebende deutsche Rentnerin - europäisches Koordinierungsrecht - soziale Sicherheit - Leistungsexport - Leistung bei Krankheit - Wohnsitzwechsel - letzter inländischer Wohnsitz als Anknüpfungspunkt - sozialgerichtliches Verfahren - Einvernehmensanwalt - Fortwirkung der Einvernehmenserklärung im Revisionsverfahren - Schriftform der Revisionsschrift - österreichische Rubrumsunterschrift keine Unterschrift - Ausschluss von Entwürfen - Annahme einer willentlichen EntäußerungZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- OVG Thüringen, 26.05.2025 – 2 EO 223/25
- BGH, 15.05.2025 – IX ZB 1/24Anforderungen an die Form der Einreichung bestimmender Schriftsätze durch europäische Rechtsanwälte im deutschen ZivilverfahrenZitiert von 4
- KG, 17.02.2022 – 4 U 112/21Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 29 EuRAG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EuRAG/29#abs-1 (1) Das Einvernehmen ist bei der ersten Handlung gegenüber dem Gericht oder der Behörde schriftlich nachzuweisen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EuRAG/29#abs-2 (2) Ein Widerruf des Einvernehmens ist schriftlich gegenüber dem Gericht oder der Behörde zu erklären. Er hat Wirkung nur für die Zukunft.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EuRAG/29#abs-3 (3) Handlungen, für die der Nachweis des Einvernehmens zum Zeitpunkt ihrer Vornahme nicht vorliegt, sind unwirksam.