§ 15
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6
- OLG Hamm, 10.05.2011 – I-15 Wx 536/10
- BGH, 29.06.2017 – V ZB 144/16Grundbuchsache: Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit der erteilten Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des ErbbaurechtsZitiert von 3
- OLG München, 15.06.2020 – 34 Wx 131/20
- KG, 27.02.2018 – 1 W 35/18Zitiert von 1
- OLG Hamm, 19.09.2017 – 15 W 327/17
- KG, 26.04.2012 – 1 W 96/12Zitiert von 2
6 Entscheidungen zu § 15 ErbbauRG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
In den Fällen des § 5 darf der Rechtsübergang und die Belastung erst eingetragen werden, wenn dem Grundbuchamte die Zustimmung des Grundstückseigentümers nachgewiesen ist.