Gesetze / Elektro- und Elektronikgerätegesetz
ElektroGAnlage 5 (zu § 20 Absatz 2 Satz 4)
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1766)
Technische Anforderungen
an Standorte für die Lagerung und Behandlung von Altgeräten
Änderungsverlauf
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10.08.2021 Ausfertigung
Anlage 5 geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I 3436)
BGBl. 2021 I S. 3436
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20.05.2021 Ausfertigung
Anlage 5 neu gefasst und geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBl. I 1145)
BGBl. 2021 I S. 1145
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