Gesetze / Einwilligungsverwaltungsverordnung
EinwVInhaltsübersicht
Stand: 13.04.2025
Teil 1Allgemeine VorschriftenTeil 2Anforderungen an anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung
Teil 3Anerkennung von Diensten zur Einwilligungsverwaltung
Teil 4Technische und organisatorische Maßnahmen durch Anbieter von digitalen Diensten und Hersteller und Anbieter von Abruf- und Darstellungssoftware
| § 3 | Allgemeine Anforderungen |
| § 4 | Anforderungen an ein nutzerfreundliches Verfahren |
| § 5 | Wechsel zu einem anderen anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung |
| § 6 | Anforderungen an ein wettbewerbskonformes Verfahren |
| § 7 | Anforderungen an Technologien und Konfigurationen für das Zusammenwirken mit Anbietern von digitalen Diensten und mit Abruf- und Darstellungssoftware |
| § 8 | Zuständige Stelle |
| § 9 | Informationsaustausch mit zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder |
| § 10 | Anerkennungsvoraussetzungen |
| § 11 | Antragstellung |
| § 12 | Sicherheitskonzept |
| § 13 | Register der anerkannten Dienste zur Einwilligungsverwaltung |
| § 14 | Anzeige von Änderungen |
| § 15 | Meldung von Beschwerden |
| § 16 | Widerruf der Anerkennung |
| § 17 | Maßnahmen durch Hersteller und Anbieter von Abruf- und Darstellungssoftware |
| § 18 | Maßnahmen durch Anbieter von digitalen Diensten zur Einbindung von anerkannten Diensten zur Einwilligungsverwaltung |
| § 19 | Maßnahmen durch Anbieter von digitalen Diensten zur Berücksichtigung der Einstellungen der Endnutzer |
| § 20 | Maßnahmen zur Neutralität |