Gesetze / EfbV · BGBl I 2016, 2770

Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften

31 Normen · ausgefertigt 02.12.2016 · 49 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 14.12.2022 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1Anwendungsbereich
  4. § 2Begriffsbestimmungen
  5. Abschnitt 2 · Anforderungen an die Organisation, die Ausstattung und die Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebes
  6. § 3Anforderungen an die Betriebsorganisation
  7. § 4Anforderungen an die personelle, gerätetechnische und sonstige Ausstattung
  8. § 5Betriebstagebuch
  9. § 6Versicherungsschutz
  10. § 7Anforderungen an die Durchführung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit
  11. Abschnitt 3 · Anforderungen an den Inhaber und die im Entsorgungsfachbetrieb beschäftigten Personen
  12. § 8Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
  13. § 9Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
  14. § 10Zuverlässigkeit und Sachkunde des sonstigen Personals
  15. Abschnitt 4 · Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer technischen Überwachungsorganisation
  16. § 11Überwachungsvertrag
  17. § 12Zustimmung zum Überwachungsvertrag, Widerruf
  18. Abschnitt 5 · Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft
  19. § 13Satzung oder sonstige Regelung der Entsorgergemeinschaft
  20. § 14Überwachungsausschuss
  21. § 15Anforderungen an die Mitgliedschaft und Mitteilung der Aufnahme und des Austritts
  22. § 16Anerkennung der Entsorgergemeinschaft, Widerruf
  23. Abschnitt 6 · Anforderungen an Sachverständige und Kontrolle der Sachverständigen
  24. § 17Zuverlässigkeit von Sachverständigen
  25. § 18Unabhängigkeit von Sachverständigen
  26. § 19Fach- und Sachkunde von Sachverständigen
  27. § 20Zulassung als Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation
  28. § 21Kontrolle der Sachverständigen
  29. Abschnitt 7 · Anforderungen an die Überwachung
  30. § 22Erstmalige und jährliche Überprüfung
  31. § 23Überwachungsbericht
  32. Abschnitt 8 · Umfang der Zertifizierung und Gestaltung des Zertifikats
  33. § 24Teilzertifizierung und Beschränkung des Zertifizierungsumfangs
  34. § 25Gestaltung des Zertifikats
  35. Abschnitt 9 · Sonstige gemeinsame Vorschriften
  36. § 26Entzug des Zertifikats und des Überwachungszeichens
  37. § 27Pflicht zur Kündigung des Überwachungsvertrages oder der Mitgliedschaft
  38. § 28Entsorgungsfachbetrieberegister
  39. § 29Ordnungswidrigkeiten
  40. § 30Zugänglichkeit privater Regelwerke
  41. § 31Übergangsvorschriften
  42. Anlage 1(zu § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 2, § 19 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b Halbsatz 2 sowie § 31 Absatz 1 und 2) Lehrgangsinhalte
  43. Anlage 2(zu § 23 Satz 2) Mindestinhalt von Überwachungsberichten
  44. Anlage 3(zu § 25) Vordruck für das Zertifikat

Änderungsverlauf

  1. 14.12.2022 — 1 Norm geändert · § 19 neueste Änderung
  2. 01.01.2022 — 1 Norm geändert · § 19

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.