Gesetze / Entsorgungsfachbetriebeverordnung
EfbVInhaltsübersicht
Stand: 10.06.2019
Abschnitt 1Allgemeine VorschriftenAbschnitt 2Anforderungen an die
Organisation, die Ausstattung und
die Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebes
Abschnitt 3Anforderungen an
den Inhaber und die im
Entsorgungsfachbetrieb beschäftigten Personen
Abschnitt 4Abschluss eines Überwachungsvertrages
mit einer technischen ÜberwachungsorganisationAbschnitt 5Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft
Abschnitt 6Anforderungen an Sachverständige
und Kontrolle der Sachverständigen
Abschnitt 7Anforderungen an die ÜberwachungAbschnitt 8Umfang der Zertifizierung
und Gestaltung des ZertifikatsAbschnitt 9Sonstige gemeinsame Vorschriften
Organisation, die Ausstattung und
die Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebes
| § 3 | Anforderungen an die Betriebsorganisation |
| § 4 | Anforderungen an die personelle, gerätetechnische und sonstige Ausstattung |
| § 5 | Betriebstagebuch |
| § 6 | Versicherungsschutz |
| § 7 | Anforderungen an die Durchführung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit |
den Inhaber und die im
Entsorgungsfachbetrieb beschäftigten Personen
| § 8 | Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen |
| § 9 | Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen |
| § 10 | Zuverlässigkeit und Sachkunde des sonstigen Personals |
mit einer technischen ÜberwachungsorganisationAbschnitt 5Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft
| § 13 | Satzung oder sonstige Regelung der Entsorgergemeinschaft |
| § 14 | Überwachungsausschuss |
| § 15 | Anforderungen an die Mitgliedschaft und Mitteilung der Aufnahme und des Austritts |
| § 16 | Anerkennung der Entsorgergemeinschaft, Widerruf |
und Kontrolle der Sachverständigen
| § 17 | Zuverlässigkeit von Sachverständigen |
| § 18 | Unabhängigkeit von Sachverständigen |
| § 19 | Fach- und Sachkunde von Sachverständigen |
| § 20 | Zulassung als Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation |
| § 21 | Kontrolle der Sachverständigen |
und Gestaltung des ZertifikatsAbschnitt 9Sonstige gemeinsame Vorschriften
| § 26 | Entzug des Zertifikats und des Überwachungszeichens |
| § 27 | Pflicht zur Kündigung des Überwachungsvertrages oder der Mitgliedschaft |
| § 28 | Entsorgungsfachbetrieberegister |
| § 29 | Ordnungswidrigkeiten |
| § 30 | Zugänglichkeit privater Regelwerke |
| § 31 | Übergangsvorschriften |
| Anlage 1 | (zu § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 2, § 19 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b Halbsatz 2 sowie § 31 Absatz 1 und 2) |
| Anlage 2 | (zu § 23 Satz 2) |
| Anlage 3 | (zu § 25) |