Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 63 Kinder
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/63#abs-1 (1) 1Als Kinder werden berücksichtigt
2§ 32 Absatz 3 bis 5 gilt entsprechend. 3Voraussetzung für die Berücksichtigung ist die Identifizierung des Kindes durch die an dieses Kind vergebene Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung). 4Ist das Kind nicht nach einem Steuergesetz steuerpflichtig (§ 139a Absatz 2 der Abgabenordnung), ist es in anderer geeigneter Weise zu identifizieren. 5Die nachträgliche Identifizierung oder nachträgliche Vergabe der Identifikationsnummer wirkt auf Monate zurück, in denen die Voraussetzungen der Sätze 1 bis 4 vorliegen. 6Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, haben, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, sie leben im Haushalt eines Berechtigten im Sinne des § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a. 7Kinder im Sinne von § 2 Absatz 4 Satz 2 des Bundeskindergeldgesetzes werden nicht berücksichtigt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/63#abs-2 (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zu bestimmen, dass einem Berechtigten, der im Inland erwerbstätig ist oder sonst seine hauptsächlichen Einkünfte erzielt, für seine in Absatz 1 Satz 3 erster Halbsatz bezeichneten Kinder Kindergeld ganz oder teilweise zu leisten ist, soweit dies mit Rücksicht auf die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten für Kinder in deren Wohnsitzstaat und auf die dort gewährten dem Kindergeld vergleichbaren Leistungen geboten ist.
Wird zitiert von 650 Entscheidungen zu § 63 EStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Baden-Württemberg, 17.01.2014 – 9 K 3363/12
- FG Baden-Württemberg, 04.08.2023 – 13 K 254/23
- FG Schleswig, 07.11.2012 – 2 K 194/11
- BFH, 13.07.2016 – XI R 8/15Zum Anspruch auf Kindergeld bei zweijährigem Freiwilligendienst aller Generationen in den USAZitiert von 3
- VG Stuttgart, 21.12.2015 – 12 K 1638/14Zitiert von 1
- FG Münster, 12.12.2023 – 6 K 514/23 Kg
Zuletzt entschieden
- BFH, 25.06.2026 – III R 16/23Kein zwingender Ausschluss der Kindergeldberechtigung neu zugezogener Unionsbürger bei darlehensweiser Gewährung von SGB II-Leistungen
- FG Münster, 06.05.2026 – 9 K 2730/25 Kg
- BFH, 22.04.2026 – III R 32/24Ausschluss des Kindergeldanspruchs für nicht erwerbstätige EU-/EWR-Bürger nach Ablauf des Dreimonatszeitraums nach ZuzugZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 63 EStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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02.12.2014 Ausfertigung
§ 63 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBl. I 1922)
BGBl. 2014 I S. 1922
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.