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Artikel 3 · BT-Drs. 18/2581 · S. 20

Zu Artikel 3: Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zu Artikel 3: Änderung des Einkommensteuergesetzes
Zu Nummer 1 (§ 52 Absatz 49a – neu –)
Um den für die technische Umsetzung erforderlichen Vorlauf zu ermöglichen, sind die Änderungen der §§ 62,
63 und 67 EStG (durch das vorliegende Änderungsgesetz) erstmals ab dem 1. Januar 2016 anzuwenden. Durch
die Anwendungsregelung entsteht keine Regelungslücke für vergangene Zeiträume.
Zu Nummer 2 (§ 62 Absatz 1)
Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt seit 2008 an unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige ein steuerli-
ches Identifikationsmerkmal. Anspruchsbegründend ist die vergebene Identifikationsnummer. Mit dieser Iden-
tifikationsnummer nach § 139b Abgabenordnung ist die physische Existenz genau dieser Person bestätigt, weil
die Identifikationsnummer auf das deutsche Melde- und Personenstandsrecht aufsetzt. Die Anknüpfung des
Kindergeldanspruchs an die Angabe der jeweiligen steuerlichen Identifikationsmerkmale von Antragstellern
und Kindern als materielle Tatbestandsvoraussetzung verhindert ungerechtfertigte Doppelzahlungen, da dann
nur für ein durch das steuerliche Identifikationsmerkmal eindeutig identifiziertes Kind Kindergeld gezahlt wird.
An die Personen, die die in § 62 Absatz 1 Satz 1 genannten Voraussetzungen erfüllen, wird eine Identifikati-
onsnummer nach § 139b der Abgabenordnung vergeben, weil sie
x ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und damit nach § 1 Absatz 1 unbeschränkt
einkommensteuerpflichtig sind,
x nach § 1 Absatz 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder
x nach § 1 Absatz 3 auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden.
Damit sichergestellt ist, dass Personen, deren Identität im Vergabeverfahren der Identifikationsnummer zu-
nächst nicht eindeutig geklärt werden kann, dennoch Anspruch auf Kindergeld 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.466 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/2581, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 54.249–59.715 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert b8e129911b2a6a4e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP