Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 4c Zuwendungen an Pensionskassen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/4c#abs-1 (1) 1Zuwendungen an eine Pensionskasse dürfen von dem Unternehmen, das die Zuwendungen leistet (Trägerunternehmen), als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie auf einer in der Satzung oder im Geschäftsplan der Kasse festgelegten Verpflichtung oder auf einer Anordnung der Versicherungsaufsichtsbehörde beruhen oder der Abdeckung von Fehlbeträgen bei der Kasse dienen. 2Soweit die allgemeinen Versicherungsbedingungen und die fachlichen Geschäftsunterlagen im Sinne des § 219 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b des Versicherungsaufsichtsgesetzes nicht zum Geschäftsplan gehören, gelten diese als Teil des Geschäftsplans.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/4c#abs-2 (2) Zuwendungen im Sinne des Absatzes 1 dürfen als Betriebsausgaben nicht abgezogen werden, soweit die Leistungen der Kasse, wenn sie vom Trägerunternehmen unmittelbar erbracht würden, bei diesem nicht betrieblich veranlasst wären.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 4c EStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Münster, 26.08.2008 – 9 K 1660/05 KZitiert von 2
- BFH, 12.09.2001 – VI R 154/99Lohnsteuer: Keine Qualifikation der Kapitalzuführung an eine Pensionskasse zur Bildung der Solvabilitätsspanne nach § 53c VAG als Arbeitslohn Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- BGH, 05.12.2012 – IV ZR 110/10Kirchliche Zusatzversorgungskasse: Höhe des Sanierungsgeldes als Grundentscheidung der Tarifvertragsparteien; Zahlungsverpflichtung von Beteiligten in einer Durchführungsvorschrift zu einer Satzungsbestimmung (hier: sog. "Beitragszuschuss Ost") als überraschende KlauselZitiert von 50
- BFH, 08.10.2019 – X R 23/18Auslegung der Beteiligtenbestimmung in der KlageschriftZitiert von 3
- BFH, 22.09.1995 – VI R 52/95Zitiert von 4
- BFH, 05.11.1992 – I R 61/89Zitiert von 9
Zuletzt entschieden
- LG Köln, 26.09.2013 – 20 O 504/12
- LG Köln, 26.09.2013 – 20 O 501/12Zitiert von 1
- LG Köln, 26.09.2013 – 20 O 503/12Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4c EStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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19.12.2018 Ausfertigung
§ 4c geändert durch Artikel 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (BGBl. I 2672)
BGBl. 2018 I S. 2672
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01.04.2015 Ausfertigung
§ 4c geändert durch Artikel 2 Abs. 7 des Gesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I 434)
BGBl. 2015 I S. 434
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
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