Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 4c Zuwendungen an Pensionskassen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 18
Nach Gewicht
- FG Münster, 26.08.2008 – 9 K 1660/05 KZitiert von 2
- BFH, 12.09.2001 – VI R 154/99Zitiert von 17
- BGH, 05.12.2012 – IV ZR 110/10Kirchliche Zusatzversorgungskasse: Höhe des Sanierungsgeldes als Grundentscheidung der Tarifvertragsparteien; Zahlungsverpflichtung von Beteiligten in einer Durchführungsvorschrift zu einer Satzungsbestimmung (hier: sog. "Beitragszuschuss Ost") als überraschende KlauselZitiert von 47
- BFH, 08.10.2019 – X R 23/18Auslegung der Beteiligtenbestimmung in der KlageschriftZitiert von 2
- BFH, 22.09.1995 – VI R 52/95Zitiert von 4
- BFH, 05.11.1992 – I R 61/89Zitiert von 8
Zuletzt entschieden
- LG Köln, 26.09.2013 – 20 O 504/12
- LG Köln, 26.09.2013 – 20 O 501/12Zitiert von 1
- LG Köln, 26.09.2013 – 20 O 503/12Zitiert von 1
18 Entscheidungen zu § 4c EStG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4c EStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/4c#abs-1 (1) 1Zuwendungen an eine Pensionskasse dürfen von dem Unternehmen, das die Zuwendungen leistet (Trägerunternehmen), als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie auf einer in der Satzung oder im Geschäftsplan der Kasse festgelegten Verpflichtung oder auf einer Anordnung der Versicherungsaufsichtsbehörde beruhen oder der Abdeckung von Fehlbeträgen bei der Kasse dienen. 2Soweit die allgemeinen Versicherungsbedingungen und die fachlichen Geschäftsunterlagen im Sinne des § 219 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b des Versicherungsaufsichtsgesetzes nicht zum Geschäftsplan gehören, gelten diese als Teil des Geschäftsplans.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/4c#abs-2 (2) Zuwendungen im Sinne des Absatzes 1 dürfen als Betriebsausgaben nicht abgezogen werden, soweit die Leistungen der Kasse, wenn sie vom Trägerunternehmen unmittelbar erbracht würden, bei diesem nicht betrieblich veranlasst wären.