Gesetze / Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung
ERVV§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ERVV/12?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ERVV/12?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2017 treten außer Kraft:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ERVV/12?asof=2019-06-10#abs-3 (3) § 2 Absatz 1 Satz 4 dieser Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2019 außer Kraft.
Änderungsverlauf
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05.10.2021 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Oktober 2021 (BGBl. I 4607)
BGBl. 2021 I S. 4607
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.