Gesetze / Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung
ERVV§ 2 Anforderungen an elektronische Dokumente
Stand: 17.07.2024
Wird zitiert von 72
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Rheinland-Pfalz, 27.09.2023 – L 6 BA 7/22Zitiert von 2
- LAG Hessen, 25.01.2023 – 6 Sa 369/22Zitiert von 1
- BFH, 26.07.2011 – VII R 30/10(Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur - Geringfügige Überschreitung der Frist zur Übermittlung der Revisionsbegründung - Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen Absturz der EDV-Anlage - "Unverzügliche Information" nach § 52a Abs. 2 Satz 3 FGO)Zitiert von 13
- LAG Hessen, 09.03.2022 – 6 Sa 1448/21Zitiert von 1
- LAG Hessen, 31.12.2021 – 6 Sa 1370/20Zitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 24.08.2023 – 6 U 184/22Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BFH, 07.05.2026 – VI R 20/24Formwirksame Klageerhebung bei elektronischer Übermittlung einer Word-Datei im Falle der führenden PapierakteZitiert von 2
- BFH, 29.04.2026 – VIII B 71/25Zur Einreichung elektronischer Dokumente bei Gericht
- OVG NRW, 09.04.2026 – 4 B 277/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 ERVV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ERVV/2#abs-1 (1) Das elektronische Dokument ist im Dateiformat PDF zu übermitteln. Wenn bildliche Darstellungen im Dateiformat PDF nicht verlustfrei wiedergegeben werden können, darf das elektronische Dokument zusätzlich im Dateiformat TIFF übermittelt werden. Die Dateiformate PDF und TIFF sollen den nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 bekanntgemachten Versionen entsprechen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ERVV/2#abs-2 (2) Das elektronische Dokument soll den nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 und 6 bekanntgemachten technischen Standards entsprechen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ERVV/2#abs-3 (3) Dem elektronischen Dokument soll ein strukturierter maschinenlesbarer Datensatz im Dateiformat XML beigefügt werden, der den nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 bekanntgemachten Definitions- oder Schemadateien entspricht und mindestens enthält: