Gesetze / Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt

ERVDPMAV

§ 3 Einreichung während einer Anhörung oder mündlichen Verhandlung

Stand: 14.03.2026

Bund7 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ERVDPMAV%202026/3#abs-1 (1) Während einer Anhörung oder einer mündlichen Verhandlung können elektronische Dokumente über eine vom Deutschen Patent- und Markenamt hierfür zur Verfügung gestellte digitale Austauschplattform eingereicht und den Verfahrensbeteiligten zugänglich gemacht werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ERVDPMAV%202026/3#abs-2 (2) Der Zugang zur digitalen Austauschplattform erfordert einen Identitätsnachweis der Verfahrensbeteiligten.

§ 2 § 4