Gesetze / Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt
ERVDPMAV§ 4 Einreichung auf einem Datenträger
Stand: 14.03.2026
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- BPatG, 04.11.2016 – 7 W (pat) 12/15Patentbeschwerdeverfahren – Antrag auf Weiterbehandlung in elektronischer Form - "Weiterbehandlung IV" – Möglichkeit der Einreichung eines Weiterbehandlungsantrag als elektronisches Dokument
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ERVDPMAV%202026/4#abs-1 (1) Elektronische Dokumente können auch auf einem physischen Datenträger eingereicht werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ERVDPMAV%202026/4#abs-2 (2) Zusammen mit der Einreichung eines Datenträgers ist zu erklären, wer die darauf gespeicherten elektronischen Dokumente verantwortet. Die Erklärung ist im Original einzureichen und von der verantwortenden Person zu unterschreiben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ERVDPMAV%202026/4#abs-3 (3) Das Deutsche Patent- und Markenamt gibt auf seiner Internetseite die zulässigen Datenträgertypen und deren Formatierungen bekannt.