Gesetze / EMRK

MRK

Art 33 Staatenbeschwerden

Stand: 27.07.2026

2 Entscheidungen

Jede Hohe Vertragspartei kann den Gerichtshof wegen jeder behaupteten Verletzung dieser Konvention und der Protokolle dazu durch eine andere Hohe Vertragspartei anrufen.

Art 32 Art 34