Art 19 Errichtung des Gerichtshofs
Stand: 27.07.2026
Um die Einhaltung der Verpflichtungen sicherzustellen, welche die Hohen Vertragsparteien in dieser Konvention und den Protokollen dazu übernommen haben, wird ein Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, im Folgenden als "Gerichtshof" bezeichnet, errichtet. Er nimmt seine Aufgaben als ständiger Gerichtshof wahr.
Wird zitiert von 20 Entscheidungen zu Art 19 MRK →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EGMR, 12.12.2001 – 52207/99
- EGMR, 01.06.2010 – 22978/05
- EGMR, 09.04.2024 – 39371/20
- EGMR, 09.04.2024 – 53600/20
- EGMR, 09.04.2024 – 53600/20
- EGMR, 14.12.2023 – 59433/18 u.a.
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 19 MRK zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.