Art 30 Abgabe der Rechtssache an die Große Kammer
Stand: 27.07.2026
Wirft eine bei einer Kammer anhängige Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung dieser Konvention oder der Protokolle dazu auf oder kann die Entscheidung einer ihr vorliegenden Frage zu einer Abweichung von einem früheren Urteil des Gerichtshofs führen, so kann die Kammer diese Sache jederzeit, bevor sie ihr Urteil gefällt hat, an die Große Kammer abgeben.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu Art 30 MRK →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.2022 – A 4 S 3696/21Rechtswidrigkeit einer Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG bei Rückkehr einer Familie mit Kindern nach Italien Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 47
- VG Düsseldorf, 25.04.2024 – 28 L 714/24.AErfolgloser Eilantrag gegen die Ablehnung eines Asylfolgeantrags als unzulässig Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 50
- EGMR, 09.04.2024 – 39371/20
- EGMR, 14.12.2023 – 59433/18 u.a.
- VG Augsburg, 29.06.2022 – Au 3 K 20.31411Zitiert von 7
- EGMR, 16.02.2021 – 4871/16
Zuletzt entschieden
- VG Aachen, 05.09.2014 – 7 K 2917/13.AZitiert von 3
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 – OVG 3 A 4.12Zitiert von 1
- EGMR, 07.02.2012 – 40660/08; 60641/08
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 30 MRK zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.