Gesetze / Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
EGStGBArt 316d Übergangsvorschrift zum Dreiundvierzigsten Strafrechtsänderungsgesetz
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
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Nach Gewicht
- BGH, 18.03.2010 – 3 StR 65/10Betäubungsmittelstrafrecht: Anwendung der Präklusionsregelung der gesetzlichen Neuregelung der Aufklärungshilfe auf die nach deren Inkrafttreten eröffneten VerfahrenZitiert von 10
- BGH, 23.04.2013 – 1 StR 131/13Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzungen der Strafmilderung wegen AufklärungshilfeZitiert von 4
- BGH, 19.05.2011 – 3 StR 89/11Betäubungsmitteldelikt: Aufklärungshilfe und geschönte Schilderung des eigenen Tatbeitrags; Anwendung des milderen Gesetzes in AltfällenZitiert von 2
- BGH, 03.05.2011 – 3 StR 123/11Betäubungsmittelstrafrecht: Anwendung der gesetzlichen Neuregelung der Aufklärungshilfe auf die nach deren Inkrafttreten eröffneten VerfahrenZitiert von 1
- BGH, 15.03.2011 – 1 StR 75/11Betäubungsmitteldelikt: Strafzumessung bei verspäteter Aufklärungshilfe; Erörterung der Härtefallregelung bei Anordnung des VerfallsZitiert von 13
- BGH, 09.11.2010 – 4 StR 521/10Betäubungsmitteldelikt: Verhältnis zwischen Handeltreiben und Besitz; Erforderlichkeit der Feststellung des Wirkstoffgehalts; maßgebender Zeitpunkt für den AufklärungserfolgZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BGH, 26.10.2010 – 4 StR 495/10Betäubungsmitteldelikt: Anwendung der Präklusionsregelung der gesetzlichen Neuregelung über die Aufklärungshilfe auf die nach Inkrafttreten eröffneten VerfahrenZitiert von 1
- BGH, 01.09.2009 – 3 StR 332/09
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 316d EGStGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
§ 46b des Strafgesetzbuches und § 31 des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung des Artikels 2 des Dreiundvierzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2288) sind nicht auf Verfahren anzuwenden, in denen vor dem 1. September 2009 die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen worden ist.