Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 229 § 29 Übergangsvorschriften zum Mietrechtsänderungsgesetz vom 11. März 2013
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 14
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 12.10.2021 – VIII ZR 51/20Wohnraummietvertrag: Mietminderung bei Verkleinerung des Fahrradkellers aufgrund zu duldender ModernisierungsmaßnahmenZitiert von 3
- BGH, 16.12.2020 – VIII ZR 367/18Wohnraummiete: Modernisierungszuschlag nach Erhöhung der Miete auf Grundlage der ortsüblichen Vergleichsmiete; Begrenzung der ZuschlagshöheZitiert von 11
- BGH, 12.06.2018 – VIII ZR 121/17Modernisierungsmieterhöhung bei Wohnraummiete: Wirksame Beschränkung einer Revisionszulassung auf die formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen; Nichtangabe eines Abzugs für ersparte Instandhaltungsmaßnahmen und Erläuterung der EnergieeinsparungZitiert von 35
- BGH, 06.10.2015 – VIII ZR 76/15Wohnraummietvertrag: Wirksamwerden einer Mieterhöhungserklärung bei Überschreitung der Betragsangabe in einer Modernisierungsankündigung um mehr als 10%
- BGH, 17.12.2014 – VIII ZR 87/13Wohnraummiete: Voraussetzungen wirksamer Mieterhöhungserklärungen wegen der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen in verschiedenen BauabschnittenZitiert von 1
- BGH, 17.12.2014 – VIII ZR 88/13Wohnraummiete: Voraussetzungen wirksamer Mieterhöhungserklärungen wegen der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen in verschiedenen BauabschnittenZitiert von 104
Zuletzt entschieden
- OLG München, 08.10.2024 – 34 Wx 234/24 e
- AG Tempelhof-Kreuzberg, 02.04.2019 – 19 C 10/18
- AG Offenbach am Main, 09.09.2016 – 31 C 66/15
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 229 § 29 BGBEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/229-29#abs-1 (1) Auf ein bis zum 1. Mai 2013 entstandenes Mietverhältnis sind die §§ 536, 554, 559 bis 559b, 578 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis zum 1. Mai 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn
1.
bei Modernisierungsmaßnahmen die Mitteilung nach § 554 Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dem Mieter vor dem 1. Mai 2013 zugegangen ist oder
2.
bei Modernisierungsmaßnahmen, auf die § 554 Absatz 3 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis zum 1. Mai 2013 geltenden Fassung anzuwenden ist, der Vermieter mit der Ausführung der Maßnahme vor dem 1. Mai 2013 begonnen hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/229-29#abs-2 (2) § 569 Absatz 2a des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist auf ein vor dem 1. Mai 2013 entstandenes Mietverhältnis nicht anzuwenden.