Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 229 § 28 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 und zur Änderung anderer Vorschriften des Internationalen Privatrechts vom 23. Januar 2013
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/229-28#abs-1 (1) Artikel 17 Absatz 1 in der am 29. Januar 2013 geltenden Fassung ist anzuwenden, wenn das Verfahren auf Ehescheidung nach dem 28. Januar 2013 eingeleitet worden ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/229-28#abs-2 (2) Artikel 17 Absatz 3 und Artikel 17b Absatz 1 Satz 4 in der am 28. Januar 2013 geltenden Fassung sind weiter anzuwenden, wenn das Verfahren auf Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft vor dem 29. Januar 2013 eingeleitet worden ist.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu Art 229 § 28 BGBEG →
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Nach Gewicht
- BGH, 19.05.2021 – XII ZB 190/18Versorgungsausgleich bei ausländischen Anrechten: Divergenz zwischen dem tatsächlichen Scheidungsstatut und dem Versorgungsausgleichsstatut; Anwendbarkeit der Ausgleichssperre bei nicht ehezeitlich erworbenen ausländischen Anrechten; Kürzung des Versorgungsausgleichs bei grober UnbilligkeitZitiert von 4
- BGH, 01.12.2021 – XII ZB 304/20Versorgungsausgleichssache: Gleichwertige Teilhabe bei interner Teilung eines Anrechts aus der Pflichtversicherung in den Tarif der freiwilligen Versicherung nach der Satzung der Evangelischen Zusatzversorgungskasse; Durchführung der internen Teilung bei vom Versorgungsträger mitgeteilter unter Verstoß gegen Verfassungsrecht gebildeter Startgutschrift für rentenferne VersicherteZitiert von 3
- BGH, 18.03.2020 – XII ZB 380/19Rechtsnatur und Formbedürftigkeit eines BrautgabeversprechensZitiert von 4
- BGH, 16.10.2013 – XII ZB 176/12Versorgungsausgleich: Anwendung des Verwirkungseinwandes unter tunesischen Ehegatten in Ansehung der kollisionsrechtlichen Härteklausel; Ausschlussgrund eines groben persönlichen Fehlverhaltens eines Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen LebensgemeinschaftZitiert von 9
- KG, 04.09.2023 – 16 UF 21/23Zitiert von 1
- KG, 30.08.2023 – 16 UF 43/23
Zuletzt entschieden
- OLG Celle, 14.12.2022 – 15 UF 137/21Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 08.06.2020 – 6 UF 229/15Zitiert von 1
- OLG Bremen, 20.05.2015 – 4 UF 26/15
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 229 § 28 BGBEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.