Gesetze / Depotgesetz

DepotG

§ 8 Ansprüche der Miteigentümer und sonstiger dinglich Berechtigter bei der Sammelverwahrung

Stand: 11.06.2021

Bank- und KapitalmarktrechtBund2 Fassungen8 Entscheidungen

Die für Ansprüche des Hinterlegers geltenden Vorschriften von § 6 Absatz 2 und 3 Satz 1, § 7 sind sinngemäß auf Ansprüche eines jeden Miteigentümers oder sonst dinglich Berechtigten anzuwenden.

§ 7 § 9