Gesetze / Deckungsrückstellungsverordnung
DeckRV§ 4 Höchstzillmersätze und versicherungsmathematische Berechnungsmethode
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 15
Nach Gewicht
- BGH, 18.09.2024 – IV ZR 436/22Private Rentenversicherung: Ermittlung der Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung; Verteilung der Überschüsse; Wirksamkeit einer Klausel über die Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten in gleichmäßigen Jahresbeträgen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren; Wirksamkeit von Bestimmungen zum Stornoabzug für erhöhte Verwaltungsaufwendungen bei Beitragsfreistellung und KündigungZitiert von 12
- BGH, 25.07.2012 – IV ZR 201/10Inhaltskontrolle für Bestimmungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung und die aufgeschobene Rentenversicherung sowie die fondsgebundene Rentenversicherung: Formularklauseln zur Abschlusskostenverrechnung, zur Rückkaufswertberechnung und zur Behandlung geringfügiger AuszahlungsbeträgeZitiert von 111
- OLG Köln, 02.09.2016 – 20 U 201/15
- OLG Stuttgart, 07.08.2015 – 2 U 107/14Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 13.05.2005 – I-4 U 146/04
- BVerfG, 15.02.2006 – 1 BvR 1317/96Zitiert von 21
Zuletzt entschieden
- AG Kerpen, 20.08.2014 – 106 C 37/14
- OLG Köln, 11.07.2014 – 20 U 45/14Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 10.06.2014 – 14 U 109/13Zitiert von 3
15 Entscheidungen zu § 4 DeckRV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 DeckRV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DeckRV%202016/4#abs-1 (1) Im Wege der Zillmerung werden die Forderungen auf Ersatz der geleisteten, einmaligen Abschlusskosten einzelvertraglich bis zur Höhe des Zillmersatzes ab Versicherungsbeginn aus den höchstmöglichen Prämienteilen gedeckt, die nach den verwendeten Berechnungsgrundsätzen in dem Zeitraum, für den die Prämie gezahlt wird, weder für Leistungen im Versicherungsfall noch zur Deckung von Kosten für den Versicherungsbetrieb bestimmt sind. Der Zillmersatz darf 25 Promille der Summe aller Prämien nicht überschreiten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DeckRV%202016/4#abs-2 (2) Die höchstmöglichen Prämienteile im Sinne von Absatz 1 werden in dem Umfang, in dem sie die geleisteten, einmaligen Abschlusskosten in Höhe des Zillmersatzes noch nicht gedeckt haben und folglich der Höhe nach mit den nach § 15 Absatz 1 der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung höchstens zu aktivierenden Forderungen gegenüber den Versicherungsnehmern übereinstimmen, von dem bei der Berechnung der einzelvertraglichen Deckungsrückstellung anzusetzenden Barwert der künftigen Prämien abgezogen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DeckRV%202016/4#abs-3 (3) Für Lebensversicherungsverträge, bei denen aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Rückkaufswerte gegenüber der nach § 341f des Handelsgesetzbuchs berechneten Deckungsrückstellung eine nach § 25 Absatz 2 der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung erhöhte Deckungsrückstellung zu stellen ist, gelten als höchstmögliche Prämienteile gemäß Absatz 1 die Prämienteile, die
Für Unfallversicherungen der in § 161 des Versicherungsaufsichtsgesetzes genannten Art gilt Satz 1 entsprechend, soweit in Anlehnung an die für die Lebensversicherung gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen erhöhte Rückkaufswerte vertraglich garantiert werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/DeckRV%202016/4#abs-4 (4) Der von einem Versicherungsunternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verwendete Zillmersatz für die Berechnung der Deckungsrückstellung gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrages.