Gesetze / Datentransparenz-Gebührenverordnung

DaTraGebV

§ 7 Höhe der Gebühr bei Ablehnung eines Antrags

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DaTraGebV/7?asof=2020-07-10#abs-1 (1) Wird ein Antrag aus formalen Gründen abgelehnt, beträgt die Gebühr 100 Euro.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DaTraGebV/7?asof=2020-07-10#abs-2 (2) Wird ein Antrag aus inhaltlichen Gründen abgelehnt, beträgt die Gebühr 150 Euro pro geprüften Jahrgang.

§ 6 § 8