Gesetze / Datentransparenz-Gebührenverordnung

DaTraGebV

§ 6 Höhe der Zusatzgebühr für Datenauswertung und Datenbereitstellung

Stand: 13.04.2025

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DaTraGebV/6#abs-1 (1) Für die Bereitstellung von standardisierten Datensätzen beträgt die Zusatzgebühr 1 000 Euro pro ausgewerteten Jahrgang.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DaTraGebV/6#abs-2 (2) Für die Auswertung und die Bereitstellung der Datenbestände mittels einer vom Nutzungsberechtigten vorformulierten Abfrage beträgt die Zusatzgebühr 1 000 Euro pro ausgewerteten Jahrgang.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DaTraGebV/6#abs-3 (3) Für die Bereitstellung von Daten in einer gesicherten virtuellen Umgebung des Forschungsdatenzentrums wird zusätzlich eine Gebühr für die Nutzung der Umgebung von 1 000 Euro pro Tag berechnet.

§ 5 § 7