Gesetze / Datentransparenz-Gebührenverordnung
DaTraGebV§ 7 Höhe der Gebühr für Beratung, Erstellung vorläufiger Auswertungen und Zwischenergebnisse
Stand: 13.04.2025
Für jede Beratung, jede Erstellung vorläufiger Auswertungen und für Zwischenergebnisse wird abhängig von Umfang und Komplexität der Anfrage und der damit verbundenen Inanspruchnahme von Personal- und Sachleistungen eine Gebühr von 100 bis 3 000 Euro berechnet.
Änderungsverlauf
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19.06.2020 Ausfertigung
§ 7 Abs. 2 Satz 2 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I 1371)
BGBl. 2020 I S. 1371
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.