Gesetze / Datentransparenz-Gebührenverordnung

DaTraGebV

§ 7 Höhe der Gebühr für Beratung, Erstellung vorläufiger Auswertungen und Zwischenergebnisse

Stand: 13.04.2025

Bund3 Fassungen

Für jede Beratung, jede Erstellung vorläufiger Auswertungen und für Zwischenergebnisse wird abhängig von Umfang und Komplexität der Anfrage und der damit verbundenen Inanspruchnahme von Personal- und Sachleistungen eine Gebühr von 100 bis 3 000 Euro berechnet.

§ 6 § 8