Gesetze / DaTraGebV · BGBl I 2014, 458

Verordnung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Bereitstellung von Daten nach den Regelungen der Datentransparenzverordnung

13 Normen · ausgefertigt 30.04.2014 · letzte Änderung 13.04.2025 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Anwendungsbereich und Gebührenerhebung
  3. § 2 Entstehung der Gebührenschuld
  4. § 3 Gebührenschuldner
  5. § 4 Befreiung von der Zahlung der Gebühren und von der Erstattung der Auslagen
  6. § 5 Höhe der Grundgebühr
  7. § 6 Höhe der Zusatzgebühr für Datenauswertung und Datenbereitstellung
  8. § 7 Höhe der Gebühr für Beratung, Erstellung vorläufiger Auswertungen und Zwischenergebnisse
  9. § 8 Höhe der Gebühr bei Rücknahme des Antrags
  10. § 9 Erstattung von Auslagen
  11. § 10 Höhe der Gebühr für Schulungen
  12. § 11 Gebührenerhöhung und -ermäßigung
  13. § 12 Anwendung des Bundesgebührengesetzes
  14. § 13 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. 13.04.2025 — 7 Normen geändert · §§ 1, 4, 5, 6 und 3 weitere neueste Änderung
  2. 10.07.2020 — 10 Normen geändert · §§ 1, 3, 5, 6 und 6 weitere

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.