Gesetze / Deutsche-Welle-Gesetz
DWG§ 4 Ziele
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- BAG, 04.12.2013 – 7 AZR 457/12Befristeter Arbeitsvertrag - Eigenart der Arbeitsleistung - Deutsche WelleZitiert von 15
- BAG, 14.01.2009 – 3 AZR 20/07Betriebliche Altersversorgung: Hinterbliebenenversorgung für überlebende eingetragene Lebenspartner bei Versterben des Arbeitnehmers vor Inkrafttreten des AGG KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 70
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 – 12 Sa 331/23
- LAG Köln, 04.11.2004 – 5 Sa 962/04
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Angebote der Deutschen Welle sollen Deutschland als europäisch gewachsene Kulturnation und freiheitlich verfassten demokratischen Rechtsstaat verständlich machen. Sie sollen deutschen und anderen Sichtweisen zu wesentlichen Themen vor allem der Politik, Kultur und Wirtschaft sowohl in Europa wie in anderen Kontinenten ein Forum geben mit dem Ziel, das Verständnis und den Austausch der Kulturen und Völker zu fördern. Die Deutsche Welle fördert dabei insbesondere die deutsche Sprache.