Gesetze / Deutsche-Welle-Gesetz
DWG§ 4 Ziele
Stand: 10.06.2019
Die Angebote der Deutschen Welle sollen Deutschland als europäisch gewachsene Kulturnation und freiheitlich verfassten demokratischen Rechtsstaat verständlich machen. Sie sollen deutschen und anderen Sichtweisen zu wesentlichen Themen vor allem der Politik, Kultur und Wirtschaft sowohl in Europa wie in anderen Kontinenten ein Forum geben mit dem Ziel, das Verständnis und den Austausch der Kulturen und Völker zu fördern. Die Deutsche Welle fördert dabei insbesondere die deutsche Sprache.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 4 DWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BAG, 04.12.2013 – 7 AZR 457/12Befristeter Arbeitsvertrag - Eigenart der Arbeitsleistung - Deutsche WelleZitiert von 16
- BAG, 14.01.2009 – 3 AZR 20/07Betriebliche Altersversorgung: Hinterbliebenenversorgung für überlebende eingetragene Lebenspartner bei Versterben des Arbeitnehmers vor Inkrafttreten des AGG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 70
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 – 12 Sa 331/23Zitiert von 1
- LAG Köln, 01.07.2021 – 6 Sa 58/21
- LAG Köln, 04.11.2004 – 5 Sa 962/04
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.