Gesetze / Deutsche-Welle-Gesetz

DWG

§ 1 Rechtsform

Stand: 10.06.2019

Bund4 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/1#abs-1 (1) Die Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle ist eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts für den Auslandsrundfunk.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/1#abs-2 (2) Die Deutsche Welle ist rechtsfähig und hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der folgenden Bestimmungen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/1#abs-3 (3) Die Deutsche Welle gibt sich eine Satzung zur Regelung der betrieblichen Ordnung.

§ 2