Gesetze / Deutsche-Welle-Gesetz
DWG§ 1 Rechtsform
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- BAG, 04.12.2013 – 7 AZR 457/12Befristeter Arbeitsvertrag - Eigenart der Arbeitsleistung - Deutsche WelleZitiert von 15
- BAG, 18.02.2020 – 3 AZR 258/18Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - tarifvertragliche Veränderung der AnpassungsregelungenZitiert von 6
- BAG, 14.01.2009 – 3 AZR 20/07Betriebliche Altersversorgung: Hinterbliebenenversorgung für überlebende eingetragene Lebenspartner bei Versterben des Arbeitnehmers vor Inkrafttreten des AGG KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 70
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 – 12 Sa 331/23
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/1#abs-1 (1) Die Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle ist eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts für den Auslandsrundfunk.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/1#abs-2 (2) Die Deutsche Welle ist rechtsfähig und hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der folgenden Bestimmungen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/1#abs-3 (3) Die Deutsche Welle gibt sich eine Satzung zur Regelung der betrieblichen Ordnung.