Gesetze / Deutsche-Welle-Gesetz
DWG§ 3 Aufgabe
Stand: 15.05.2024
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- OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2017 – OVG 11 N 91.15Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich; Anknüpfung an die Wohnungsinhaberschaft KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/3#abs-1 (1) Die Deutsche Welle bietet für das Ausland Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen) und digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes an.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/3#abs-2 (2) Die Angebote der Deutschen Welle werden in deutscher Sprache sowie auch in anderen Sprachen verbreitet.