Gesetze / Deutsche-Welle-Gesetz

DWG

§ 3 Aufgabe

Stand: 15.05.2024

Bund2 Fassungen1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/3#abs-1 (1) Die Deutsche Welle bietet für das Ausland Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen) und digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes an.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/3#abs-2 (2) Die Angebote der Deutschen Welle werden in deutscher Sprache sowie auch in anderen Sprachen verbreitet.

§ 2 § 4