Art 95 Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG
Stand: 02.07.2026
Diese Verordnung erlegt natürlichen oder juristischen Personen in Bezug auf die Verarbeitung in Verbindung mit der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste in öffentlichen Kommunikationsnetzen in der Union keine zusätzlichen Pflichten auf, soweit sie besonderen in der Richtlinie 2002/58/EG festgelegten Pflichten unterliegen, die dasselbe Ziel verfolgen.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu Art 95 DSGVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 29.01.2025 – 6 C 3/23Verarbeitung öffentlich zugänglicher Kontaktdaten von Zahnarztpraxen zum Zweck der Telefonwerbung ohne Einwilligung; Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens wegen Änderung der RechtslageZitiert von 4
- EuGH, 27.10.2022 – C-129/21Zitiert von 6
- EuGH, 13.11.2025 – C-654/23Zitiert von 3
- OVG Saarland, 20.04.2023 – 2 A 111/22
- BGH, 28.05.2020 – I ZR 7/16(Anforderungen an eine wirksame Einwilligung in telefonische Werbung und in Erstellung von Nutzungsprofilen unter Zugrundelegung der Richtlinie 2002/58/EG - Cookie-Einwilligung II)Zitiert von 30
- EuGH, 27.03.2025 – C-654/23
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 17.07.2025 – 13 K 1419/23
- VG Hannover, 19.03.2025 – 10 A 5385/22
- BGH, 28.01.2025 – VI ZR 109/23Darlegung eines immateriellen Schadens im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DSGVO bei Verwendung einer E-Mail-Adresse für WerbezweckeZitiert von 9
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 95 DSGVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.