Gesetze / DSGVO

DSGVO

Art 91 Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften

Datenschutzrecht2 Fassungen7 Entscheidungen

Für Art 91 DSGVO liegt kein Text vor zum Stichtag 02.07.2026.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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