Art 22 Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Absatz 1 gilt nicht, wenn die Entscheidung
für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder
mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Wird zitiert von 59 Entscheidungen zu Art 22 DSGVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 16.03.2023 – C-634/21Zitiert von 1
- EuGH, 07.12.2023 – C-634/21 · SCHUFA-ScoringZitiert von 29
- VG Wiesbaden, 19.11.2025 – 6 K 788/20.WIZitiert von 4
- OLG München, 08.09.2025 – 24 U 1749/25 e
- OLG München, 03.02.2025 – 24 U 3326/24 e
- EuGH, 12.09.2024 – C-203/22
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 15.04.2026 – 3 U 31/25
- OLG Thüringen, 02.03.2026 – 3 U 31/25
- OLG Dresden, 03.02.2026 – 4 U 292/25Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 22 DSGVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.