Art 22 Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Stand: 10.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/22#abs-1 (1) Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/22#abs-2 (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Entscheidung
a) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
b) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder
c) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/22#abs-3 (3) In den in Absatz 2 Buchstaben a und c genannten Fällen trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/22#abs-4 (4) Entscheidungen nach Absatz 2 dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 Absatz 1 beruhen, sofern nicht Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder g gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
Wird zitiert von 70 Entscheidungen zu Art 22 DSGVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 16.03.2023 – C-634/21Zitiert von 1
- EuGH, 07.12.2023 – C-634/21 · SCHUFA-ScoringZitiert von 29
- VG Wiesbaden, 19.11.2025 – 6 K 788/20.WIZitiert von 4
- OLG München, 08.09.2025 – 24 U 1749/25 e
- OLG München, 03.02.2025 – 24 U 3326/24 e
- OLG Nürnberg, 24.06.2025 – 3 U 247/25
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 17.07.2026 – 16 K 5594/25Corona-Soforthilfe: Bekanntgabe eines Schlussbescheids per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 15.04.2026 – 3 U 31/25
- OLG Thüringen, 02.03.2026 – 3 U 31/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 22 DSGVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.