Art 22 Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Stand: 10.07.2026
Wird zitiert von 59
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- EuGH, 16.03.2023 – C-634/21Zitiert von 1
- EuGH, 07.12.2023 – C-634/21 · SCHUFA-ScoringZitiert von 29
- VG Wiesbaden, 19.11.2025 – 6 K 788/20.WIZitiert von 4
- OLG München, 08.09.2025 – 24 U 1749/25 e
- OLG München, 03.02.2025 – 24 U 3326/24 e
- EuGH, 12.09.2024 – C-203/22
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 15.04.2026 – 3 U 31/25
- OLG Thüringen, 02.03.2026 – 3 U 31/25
- OLG Dresden, 03.02.2026 – 4 U 292/25Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 22 DSGVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/22#abs-1 (1)
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/22#abs-2 (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Entscheidung
a) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
b) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder
c) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/22#abs-3 (3)
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/22#abs-4 (4)