Gesetze / DSGVO

DSGVO

Art 11 Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

Datenschutzrecht2 Fassungen6 Entscheidungen

Für Art 11 DSGVO liegt kein Text vor zum Stichtag 02.07.2026.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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