§ 11 Übermittlung durch Telefax
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 15
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Nach Gewicht
- BPatG, 31.01.2013 – 8 W (pat) 32/07Patenteinspruchsverfahren – "Schrumpfkappe" – Teilverzicht auf Patent kann im Einspruchsverfahren erklärt werden – Umfang und Zeitpunkt der Teilerledigung gesondert können zur Klarstellung gesondert festgestellt werden – zu den Anforderungen an eine Erklärung des Verzichts - zur Wahrung der Schriftform der Verzichtserklärung reicht die Übersendung per Telefax aus
- BPatG, 24.03.2016 – 7 W (pat) 31/15(Patentbeschwerdeverfahren – "Versehentliche Rücknahmeerklärung" – zur Wirksamkeit einer versehentlichen Rücknahme einer Patentanmeldung)Zitiert von 1
- BPatG, 08.06.2026 – 19 W (pat) 30/25
- BPatG, 25.03.2026 – 29 W (pat) 4/26Zitiert von 1
- BPatG, 03.02.2026 – 28 W (pat) 26/25
- BPatG, 12.06.2023 – 28 W (pat) 1/20Markenbeschwerdeverfahren – „James Last“ – zu den Anmeldeerfordernissen einer farbigen Bildmarke – Unterscheidungskraft – kein Freihaltebedürfnis
Zuletzt entschieden
- BPatG, 31.05.2023 – 28 W (pat) 558/22
- BPatG, 12.11.2020 – 30 W (pat) 527/20Markenbeschwerdeverfahren –"ALMWURZERL (Wortzeichen)" – Rubrumsunterschrift – Schriftformerfordernis – Beweiserhebung- Sortenbezeichnung – Bestimmungsangabe – teilweise EintragungsfähigkeitZitiert von 2
- BPatG, 16.07.2020 – 30 W (pat) 507/20Markenbeschwerdeverfahren – fehlende Unterschrift unter dem Beschwerdeschriftsatz – Mangel der formwirksamen Beschwerdeeinlegung – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die Frist zur Einlegung der Beschwerde – fehlender Vortrag zu den tatsächlichen Abläufen – fehlender Vortrag von Gründen, aus denen auf die Zuverlässigkeit der Büroangestellten geschlossen werden kann – keine WiedereinsetzungZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 DPMAV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DPMAV%202004/11#abs-1 (1) Das unterschriebene Original kann auch durch Telefax übermittelt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DPMAV%202004/11#abs-2 (2) Das Deutsche Patent- und Markenamt kann die Wiederholung der Übermittlung durch Telefax oder das Einreichen des Originals verlangen, wenn es begründete Zweifel an der Vollständigkeit der Übermittlung oder der Übereinstimmung des Originals mit dem übermittelten Telefax hat oder wenn die Qualität der Wiedergabe den Anforderungen des Deutschen Patent- und Markenamts nicht entspricht.