§ 130 Inhalt der Schriftsätze
Stand: 10.06.2019
Die vorbereitenden Schriftsätze sollen enthalten:
1.
die Bezeichnung der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertreter nach Namen, Stand oder Gewerbe, Wohnort und Parteistellung; die Bezeichnung des Gerichts und des Streitgegenstandes; die Zahl der Anlagen;
1a.
die für eine Übermittlung elektronischer Dokumente erforderlichen Angaben, sofern eine solche möglich ist;
2.
die Anträge, welche die Partei in der Gerichtssitzung zu stellen beabsichtigt;
3.
die Angabe der zur Begründung der Anträge dienenden tatsächlichen Verhältnisse;
4.
die Erklärung über die tatsächlichen Behauptungen des Gegners;
5.
die Bezeichnung der Beweismittel, deren sich die Partei zum Nachweis oder zur Widerlegung tatsächlicher Behauptungen bedienen will, sowie die Erklärung über die von dem Gegner bezeichneten Beweismittel;
6.
die Unterschrift der Person, die den Schriftsatz verantwortet, bei Übermittlung durch einen Telefaxdienst (Telekopie) die Wiedergabe der Unterschrift in der Kopie.
Wird zitiert von 650 Entscheidungen zu § 130 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 05.08.2009 – 10 AZR 692/08Berufungsbegründung: Unzulässigkeit der Berufung bei Verwendung eines Faksimile-Stempels anstelle der eigenhändigen Unterschrift Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- BAG, 17.01.2023 – 3 AZR 158/22Bestimmender Schriftsatz - Unterschriftserfordernis - TelefaxdienstZitiert von 19
- BAG, 17.01.2023 – 3 AZR 159/22
- VG Schwerin, 28.12.2022 – 4 B 1158/20 SN, 4 B 1159/20 SN, 4 A 1508/20 SN, 4 A 1754/20 SNZitiert von 2
- BGH, 14.01.2010 – VII ZB 112/08Form vorbereitender Schriftsätze: Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur bei elektronischen DokumentenZitiert von 23
- LAG Köln, 19.11.2003 – 4 Ta 318/03Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 27.08.2026 – III ZB 42/25Prozesskostenhilfe: Zulässigkeit der Inbezugnahme von Parteieingaben in einer anwaltlichen Berufungsbegründung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 31.07.2026 – 13 K 3131/26Unzulässigkeit der Klage mangels Angabe einer ladungsfähigen Anschrift; Unzureichendsein einer c/o-Adresse Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 30.07.2026 – I ZB 85/25Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Keine Versagung wegen Unwirksamkeit einer unzumutbaren Ersatzeinreichung per Computerfax Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 130 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.