Gesetze / Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

DEÜV

§ 41 (weggefallen)

Stand: 31.12.2025

Bund3 Fassungen1 Entscheidung

Für § 41 DEÜV liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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