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Artikel 26 · BT-Drs. 19/17586 · S. 136

Zu Artikel 26 (Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung)

Zu Artikel 26 (Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung)
Soweit Vorschriften betroffen sind, die die Verarbeitung von personenbezogenen Daten regeln, handelt es sich
um bereichsspezifische Regelung zur Datenverarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben c
und e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b, Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Eine
etwaige Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten ist gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben b und h der
Verordnung (EU) 2016/679 erfasst.

Zu Nummer 1
§5

Zu Buchstabe a und Buchstabe b
Durch die zunehmende Internationalisierung der Arbeitsverhältnisse wird es notwendig, genauere Angaben zu
den Herkunftsländern sowie die jeweiligen internationalen Versicherungsnummern in die Datensätze aufzuneh-
men. Durch die Neuregelung werden bestehende Ersatzlösungen wie beispielsweise die Nutzung des Datenbau-
steines „Europäische Versicherungsnummer“ zur Meldung des Geburtslandes in ein geordnetes Meldeverfahren
überführt und rechtlich abgesichert.

Zu Buchstabe c
Im Rahmen der Auswertungen für das Bestandsprüfungsverfahren haben die Einzugsstellen im Einvernehmen
mit den Rentenversicherungsträgern festgestellt, dass die Kennzeichnung einer Mehrfachbeschäftigung im Mel-
deverfahren nicht zur einer Qualitätsverbesserung der Meldungen führt. Die Tatbestände können auch ohne diese
Kennzeichnung eindeutig festgestellt werden. Deshalb kann auf die besondere Kennzeichnung der Meldungen
verzichtet werden.

Zu Nummer 2
Zu § 10
Arbeitgeber haben nach § 10 Absatz 1 DEÜV für jeden am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig
Beschäftigten mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15. Februar des folgen-
den Jahres, eine Jahresmeldung an die zuständige Einzugsstel

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.402 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/17586, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 483.170–489.572 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c8a4a7f8aec41d95….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP