Gesetze / Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
DEÜV§ 15 (weggefallen)
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Änderungsverlauf
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22.12.2025 Ausfertigung
§ 15 geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 355)
BGBl. 2025 I Nr. 355
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 15 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2651)
BGBl. 2018 I S. 2651
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21.12.2008 Ausfertigung
§ 15 aufgehoben und eingefügt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I 2933)
BGBl. 2008 I S. 2933
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.