§ 8 Nährstoffvergleich (aufgehoben)
Stand: 05.05.2020
Wird zitiert von 6
- VG Cottbus, 15.06.2023 – 3 K 1096/19
- VG Ansbach, 19.12.2022 – AN 14 K 20.01265
- VG Stuttgart, 18.05.2006 – 4 K 376/06Zitiert von 1
- VG Cottbus, 17.10.2024 – VG 3 K 1525/20
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2025 – OVG 3 B 81/23
- VG Ansbach, 25.04.2023 – AN 14 K 19.02291Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 8 DüV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.