Gesetze / Conterganstiftungsgesetz
ContStifG§ 22 Verfahren
Stand: 10.06.2019
Soweit nach diesem Gesetz keine speziellen Verfahrensregelungen getroffen sind, findet das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes Anwendung.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 22 ContStifG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 09.07.2025 – 5 C 2.24Verpflichtung zur Neubescheidung eines Antrags auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz wegen fehlerhafter Beteiligung der in § 16 Abs. 2 ContStiftG vorgesehenen Kommission; Beweismaßstab bezüglich des Zusammenhangs zwischen Thalidomideinnahme der Mutter und Fehlbildung des KindesZitiert von 6
- VG Köln, 10.02.2026 – 7 K 4948/20Zitiert von 1
- VG Köln, 10.02.2026 – 7 K 6561/20Zitiert von 2
- VG Köln, 10.02.2025 – 7 K 1233/20Zitiert von 1
- BVerwG, 26.06.2020 – 5 C 1/20Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Leistungen nach dem ConterganstiftungsgesetzZitiert von 14
- OVG NRW, 23.11.2023 – 16 A 1884/22Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 22 ContStifG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.