Gesetze / Conterganstiftungsgesetz
ContStifG§ 22 Verfahren
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 9
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Nach Gewicht
- BVerwG, 09.07.2025 – 5 C 2.24Verpflichtung zur Neubescheidung eines Antrags auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz wegen fehlerhafter Beteiligung der in § 16 Abs. 2 ContStiftG vorgesehenen Kommission; Beweismaßstab bezüglich des Zusammenhangs zwischen Thalidomideinnahme der Mutter und Fehlbildung des KindesZitiert von 5
- VG Köln, 10.02.2026 – 7 K 4948/20Zitiert von 1
- VG Köln, 10.02.2026 – 7 K 6561/20Zitiert von 2
- VG Köln, 10.02.2025 – 7 K 1233/20Zitiert von 1
- BVerwG, 26.06.2020 – 5 C 1/20Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Leistungen nach dem ConterganstiftungsgesetzZitiert von 14
- OVG NRW, 23.11.2023 – 16 A 1884/22Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 22 ContStifG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Soweit nach diesem Gesetz keine speziellen Verfahrensregelungen getroffen sind, findet das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes Anwendung.