Gesetze / Conterganstiftungsgesetz
ContStifG§ 23 Rechtsweg
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- BVerfG, 26.02.2010 – 1 BvR 1541/09, 1 BvR 2685/09Nichtannahmebeschluss: Aufgrund Verfristung, Subsidiarität sowie mangelnder Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl Entschädigungsleistungen zugunsten Contergan-GeschädigterZitiert von 36
- BVerwG, 09.07.2025 – 5 C 2.24Verpflichtung zur Neubescheidung eines Antrags auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz wegen fehlerhafter Beteiligung der in § 16 Abs. 2 ContStiftG vorgesehenen Kommission; Beweismaßstab bezüglich des Zusammenhangs zwischen Thalidomideinnahme der Mutter und Fehlbildung des KindesZitiert von 5
- OVG NRW, 10.10.2012 – 16 E 1323/11
- OVG NRW, 10.10.2012 – 16 E 1324/11Zitiert von 3
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Für Streitigkeiten über Ansprüche nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.