Gesetze / CLP-VO · CELEX 02008R1272-20260701
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
69 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Zweck und Geltungsbereich
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Gefährliche Stoffe und Gemische und Bezeichnung der Gefahrenklassen
- Art 4 Allgemeine Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten
- Art 5 Ermittlung und Prüfung verfügbarer Informationen über Stoffe
- Art 6 Ermittlung und Prüfung verfügbarer Informationen über Gemische
- Art 7 Tierversuche und Versuche am Menschen
- Art 8 Gewinnung neuer Informationen für Stoffe und Gemische
- Art 9 Bewertung der Gefahreneigenschaften für Stoffe und Gemische
- Art 10 Konzentrationsgrenzwerte, M-Faktoren und Schätzwerte Akuter Toxizität für die Einstufung von Stoffen und Gemischen
- Art 11 Berücksichtigungsgrenzwerte
- Art 12 Eine weitere Bewertung erfordernde Sonderfälle
- Art 13 Entscheidung über die Einstufung von Stoffen und Gemischen
- Art 14 Sondervorschriften für die Einstufung von Gemischen
- Art 15 Überprüfung der Einstufung von Stoffen und Gemischen
- Art 16 Einstufung von in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis aufgenommenen Stoffen
- Art 17 Allgemeine Vorschriften
- Art 18 Produktidentifikatoren
- Art 19 Gefahrenpiktogramme
- Art 20 Signalwörter
- Art 21 Gefahrenhinweise
- Art 22 Sicherheitshinweise
- Art 23 In besonderen Fällen geltende Ausnahmen von den Kennzeichnungsanforderungen
- Art 24 Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung
- Art 25 Ergänzende Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett
- Art 26 Rangfolgeregelung für Gefahrenpiktogramme
- Art 27 Rangfolgeregelung für Gefahrenhinweise
- Art 28 Rangfolgeregelung für Sicherheitshinweise
- Art 29 Ausnahmen von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften
- Art 30 Aktualisierung der Informationen auf den Kennzeichnungsetiketten
- Art 31 Allgemeine Vorschriften für die Anbringung der Kennzeichnungsetiketten
- Art 32 Anordnung der Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett
- Art 33 Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von äußerer Verpackung, innerer Verpackung und Einzelverpackung
- Art 34 Bericht über die Information zur sicheren Verwendung von Chemikalien
- Art 34a Physische und digitale Kennzeichnung
- Art 34b Anforderungen an die digitale Kennzeichnung
- Art 35 Verpackung
- Art 36 Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
- Art 37 Verfahren zur Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
- Art 38 Inhalt von Stellungnahmen und Entscheidungen über die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung in Anhang VI Teil 3; Zugänglichkeit von Informationen
- Art 39 Anwendungsbereich
- Art 40 Meldepflicht gegenüber der Agentur
- Art 41 Einvernehmliche Einträge
- Art 42 Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- Art 43 Benennung der zuständigen Behörden und der für die Durchsetzung zuständigen Behörden und zwischenbehördliche Zusammenarbeit
- Art 44 Auskunftsstelle
- Art 45 Benennung der mit der Entgegennahme der Informationen über die gesundheitliche Notversorgung beauftragten Stelle
- Art 46 Durchsetzung und Berichterstattung
- Art 47 Sanktionen bei Verstößen
- Art 48 Werbung
- Art 48a Fernabsatzangebote
- Art 49 Pflicht zur Aufbewahrung von Informationen und Anforderung von Informationen
- Art 50 Aufgaben der Agentur
- Art 51 Freier Warenverkehr
- Art 52 Schutzklausel
- Art 53 Anpassungen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
- Art 53a Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 53b Dringlichkeitsverfahren
- Art 53c Gesonderte delegierte Rechtsakte für die jeweiligen übertragenen Befugnisse
- Art 54 Ausschussverfahren
- Art 54a Berichterstattung und Überprüfung
- Art 55 Änderung der Richtlinie 67/548/EWG
- Art 56 Änderung der Richtlinie 1999/45/EWG
- Art 57 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung
- Art 58 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem 1. Dezember 2010
- Art 59 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem 1. Juni 2015
- Art 60 Aufhebung
- Art 61 Übergangsbestimmungen
- Art 62 Inkrafttreten