Gesetze / CLP-VO · CELEX 02008R1272-20260701

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

69 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Zweck und Geltungsbereich
  2. Art 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art 3 Gefährliche Stoffe und Gemische und Bezeichnung der Gefahrenklassen
  4. Art 4 Allgemeine Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten
  5. Art 5 Ermittlung und Prüfung verfügbarer Informationen über Stoffe
  6. Art 6 Ermittlung und Prüfung verfügbarer Informationen über Gemische
  7. Art 7 Tierversuche und Versuche am Menschen
  8. Art 8 Gewinnung neuer Informationen für Stoffe und Gemische
  9. Art 9 Bewertung der Gefahreneigenschaften für Stoffe und Gemische
  10. Art 10 Konzentrationsgrenzwerte, M-Faktoren und Schätzwerte Akuter Toxizität für die Einstufung von Stoffen und Gemischen
  11. Art 11 Berücksichtigungsgrenzwerte
  12. Art 12 Eine weitere Bewertung erfordernde Sonderfälle
  13. Art 13 Entscheidung über die Einstufung von Stoffen und Gemischen
  14. Art 14 Sondervorschriften für die Einstufung von Gemischen
  15. Art 15 Überprüfung der Einstufung von Stoffen und Gemischen
  16. Art 16 Einstufung von in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis aufgenommenen Stoffen
  17. Art 17 Allgemeine Vorschriften
  18. Art 18 Produktidentifikatoren
  19. Art 19 Gefahrenpiktogramme
  20. Art 20 Signalwörter
  21. Art 21 Gefahrenhinweise
  22. Art 22 Sicherheitshinweise
  23. Art 23 In besonderen Fällen geltende Ausnahmen von den Kennzeichnungsanforderungen
  24. Art 24 Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung
  25. Art 25 Ergänzende Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett
  26. Art 26 Rangfolgeregelung für Gefahrenpiktogramme
  27. Art 27 Rangfolgeregelung für Gefahrenhinweise
  28. Art 28 Rangfolgeregelung für Sicherheitshinweise
  29. Art 29 Ausnahmen von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften
  30. Art 30 Aktualisierung der Informationen auf den Kennzeichnungsetiketten
  31. Art 31 Allgemeine Vorschriften für die Anbringung der Kennzeichnungsetiketten
  32. Art 32 Anordnung der Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett
  33. Art 33 Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von äußerer Verpackung, innerer Verpackung und Einzelverpackung
  34. Art 34 Bericht über die Information zur sicheren Verwendung von Chemikalien
  35. Art 34a Physische und digitale Kennzeichnung
  36. Art 34b Anforderungen an die digitale Kennzeichnung
  37. Art 35 Verpackung
  38. Art 36 Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
  39. Art 37 Verfahren zur Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
  40. Art 38 Inhalt von Stellungnahmen und Entscheidungen über die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung in Anhang VI Teil 3; Zugänglichkeit von Informationen
  41. Art 39 Anwendungsbereich
  42. Art 40 Meldepflicht gegenüber der Agentur
  43. Art 41 Einvernehmliche Einträge
  44. Art 42 Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  45. Art 43 Benennung der zuständigen Behörden und der für die Durchsetzung zuständigen Behörden und zwischenbehördliche Zusammenarbeit
  46. Art 44 Auskunftsstelle
  47. Art 45 Benennung der mit der Entgegennahme der Informationen über die gesundheitliche Notversorgung beauftragten Stelle
  48. Art 46 Durchsetzung und Berichterstattung
  49. Art 47 Sanktionen bei Verstößen
  50. Art 48 Werbung
  51. Art 48a Fernabsatzangebote
  52. Art 49 Pflicht zur Aufbewahrung von Informationen und Anforderung von Informationen
  53. Art 50 Aufgaben der Agentur
  54. Art 51 Freier Warenverkehr
  55. Art 52 Schutzklausel
  56. Art 53 Anpassungen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
  57. Art 53a Ausübung der Befugnisübertragung
  58. Art 53b Dringlichkeitsverfahren
  59. Art 53c Gesonderte delegierte Rechtsakte für die jeweiligen übertragenen Befugnisse
  60. Art 54 Ausschussverfahren
  61. Art 54a Berichterstattung und Überprüfung
  62. Art 55 Änderung der Richtlinie 67/548/EWG
  63. Art 56 Änderung der Richtlinie 1999/45/EWG
  64. Art 57 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung
  65. Art 58 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem 1. Dezember 2010
  66. Art 59 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem 1. Juni 2015
  67. Art 60 Aufhebung
  68. Art 61 Übergangsbestimmungen
  69. Art 62 Inkrafttreten