§ 47 Andienungsrecht der Aktionäre; Zulässigkeit der Einlagenrückgewähr
Stand: 04.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 15.12.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/B%C3%B6rsG%202007/47#abs-1 (1) Aktionäre, die gegen den Beschluss über die Zieltransaktion Widerspruch zur Niederschrift erklärt haben, können innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Fassung des Hauptversammlungsbeschlusses nach § 46 Absatz 1 die Übertragung ihrer Aktien auf die Gesellschaft gegen Zahlung eines Betrages in der Höhe der geleisteten Bareinlage zuzüglich des gezahlten Aufgelds verlangen (Andienungsrecht).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/B%C3%B6rsG%202007/47#abs-2 (2) Für den zulässigen Erwerb eigener Aktien gilt § 71 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Satz 1 des Aktiengesetzes mit der Maßgabe, dass die Obergrenze 30 Prozent des Grundkapitals beträgt, wenn die Aktien genutzt werden, um Ansprüche der Aktionäre aus dem Andienungsrecht nach Absatz 1 zu erfüllen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/B%C3%B6rsG%202007/47#abs-3 (3) Der Erfüllung des Andienungsrechts stehen § 71 Absatz 2 Satz 2 und § 57 Absatz 1 und 2 des Aktiengesetzes nicht entgegen. Sie ist nicht als Leistung anzusehen, die im Sinne des § 27 Absatz 4 des Aktiengesetzes der Rückzahlung einer Einlage entspricht.
Wird zitiert von 24 Entscheidungen zu § 47 BörsG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 21.02.2013 – III ZR 139/12Haftung des Wirtschaftsprüfers bei Kapitalanlageverlusten: Vertrauen des Anlegers in die Richtigkeit der Prospektangaben auf Grund eines überholten Bestätigungsvermerks in einem veröffentlichten WirtschaftsprüfertestatZitiert von 42
- BGH, 14.06.2022 – XI ZR 395/21Schadensersatz wegen Prospektfehlern: Vorrang spezialgesetzlicher Prospekthaftung; Zuständigkeit des XI. Zivilsenats des BGHZitiert von 41
- OLG Frankfurt am Main, 30.11.2016 – 23 Kap 1/06Zitiert von 5
- BGH, 21.02.2013 – III ZR 94/12Zitiert von 13
- BGH, 08.02.2010 – II ZR 42/08Zitiert von 11
- BGH, 07.12.2009 – II ZR 33/08Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- LG Hamburg, 11.01.2023 – 314 O 34/18Zitiert von 1
- LG Hamburg, 11.01.2023 – 314 O 35/18Zitiert von 1
- BGH, 25.10.2022 – II ZR 22/22Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers bei Prospektfehlern: Anspruchskonkurrenz zwischen spezialgesetzlicher Prospekthaftung und Prospekthaftung im weiteren SinnZitiert von 22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 47 BörsG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.12.2011 Ausfertigung
§ 47 in einer früheren Fassung aufgehoben durch Artikel 7 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I 2481)
BGBl. 2011 I S. 2481
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