Außer Kraft — § 27 ist seit 01.01.2025 nicht mehr im BewG enthalten.
Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019.
Bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz sind die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen.