Gesetze / Bewertungsgesetz

BewG

§ 27 Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen

SteuerrechtBund

Bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz sind die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen.

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