§ 52 Vollstreckbare Ausfertigungen
Stand: 01.08.2022
Vollstreckbare Ausfertigungen werden nach den dafür bestehenden Vorschriften erteilt.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 52 BeurkG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Düsseldorf, 30.03.2001 – 3 Wx 73/01
- BGH, 30.08.2017 – VII ZB 23/14Klauselerteilung gegen den Rechtsnachfolger: Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge; Nachweis der Freigabe eines Grundstücks aus dem Insolvenzbeschlag durch Grundbuchauszug mit gelöschtem InsolvenzvermerkZitiert von 6
- BGH, 19.12.2014 – V ZR 82/13Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung in einem notariellen Grundstückskauf- und Maschinenpachtvertrag: Unwirksamkeit einer pauschalen Unterwerfungserklärung; Zulässigkeit einer Titelgegenklage; Anspruch auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung der UrkundeZitiert von 23
- BGH, 28.07.2008 – NotSt (Brfg) 2/08
- LG Wuppertal, 17.04.2014 – 16 T 33/14Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 10.10.2012 – 4 U 183/11
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 52 geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2639)
BGBl. 2018 I S. 2639
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.