Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG§ 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/17#abs-1 (1) Besteht in einem Betrieb, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, kein Betriebsrat, so bestellt der Gesamtbetriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand. § 16 Abs. 1 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/17#abs-2 (2) Besteht weder ein Gesamtbetriebsrat noch ein Konzernbetriebsrat, so wird in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer ein Wahlvorstand gewählt; § 16 Abs. 1 gilt entsprechend. Gleiches gilt, wenn der Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat die Bestellung des Wahlvorstands nach Absatz 1 unterlässt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/17#abs-3 (3) Zu dieser Betriebsversammlung können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen und Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands machen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/17#abs-4 (4) Findet trotz Einladung keine Betriebsversammlung statt oder wählt die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 112 Entscheidungen zu § 17 BetrVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 20.02.2019 – 7 ABR 40/17Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch ArbeitsgerichtZitiert von 16
- BAG, 23.11.2016 – 7 ABR 13/15Betriebsratswahl - gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der AmtszeitZitiert von 6
- BAG, 16.11.2011 – 7 ABR 28/10Berechtigung des Gesamtbetriebsrats zur Durchführung einer Informationsveranstaltung in betriebsratslosen Betrieben zum Zwecke der Bestellung eines WahlvorstandsZitiert von 4
- BAG, 24.09.2025 – 7 ABR 24/24Betriebsratswahl - Einladung zur Betriebsversammlung zum Zwecke der Wahl des Wahlvorstands - Bestellung des Wahlvorstands durch das ArbeitsgerichtZitiert von 1
- LAG Bremen, 22.11.2016 – 1 TaBV 13/16Zitiert von 1
- LAG Hessen, 04.02.2010 – 9 TaBV 199/09Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LAG Hessen, 04.12.2025 – 16 TaBVGa 129/25
- LAG Hessen, 24.11.2025 – 16 TaBV 27/25Zitiert von 1
- LAG Köln, 02.09.2025 – 7 SLa 145/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 17 BetrVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.