Gesetze / Betriebsrentengesetz
BetrAVG§ 32
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 21
Nach Gewicht
- BVerfG, 14.01.1987 – 1 BvR 1052/79Widerruf von vor dem Betriebsrentengesetz begründeten, aber erst unter der Geltung des Betriebsrentengesetzes aktualisierten Versorgungsansprüchen gegen eine betriebliche Unterstützungskasse und deren Trägerunternehmen; Eintritt des Trägers der InsolvenzsicherungZitiert von 45
- BAG, 17.09.2013 – 3 AZR 912/11
- BAG, 17.09.2013 – 3 AZR 427/11
- BAG, 17.09.2013 – 3 AZR 420/11
- BAG, 17.09.2013 – 3 AZR 424/11
- BAG, 17.09.2013 – 3 AZR 419/11Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer beamtenmäßigen Alters- und HinterbliebenenversorgungZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- LAG Düsseldorf, 11.01.2017 – 12 Sa 768/16
- BAG, 17.09.2013 – 3 AZR 428/11Zitiert von 1
- BAG, 17.09.2013 – 3 AZR 911/11
21 Entscheidungen zu § 32 BetrAVG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 32 BetrAVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die §§ 7 bis 15 treten am 1. Januar 1975 in Kraft.