Gesetze / Betriebsrentengesetz
BetrAVG§ 32
Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die §§ 7 bis 15 treten am 1. Januar 1975 in Kraft.
Wird zitiert von 22 Entscheidungen zu § 32 BetrAVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 14.01.1987 – 1 BvR 1052/79Widerruf von vor dem Betriebsrentengesetz begründeten, aber erst unter der Geltung des Betriebsrentengesetzes aktualisierten Versorgungsansprüchen gegen eine betriebliche Unterstützungskasse und deren Trägerunternehmen; Eintritt des Trägers der InsolvenzsicherungZitiert von 47
- BAG, 17.09.2013 – 3 AZR 912/11
- BAG, 17.09.2013 – 3 AZR 427/11
- BAG, 17.09.2013 – 3 AZR 420/11
- BAG, 17.09.2013 – 3 AZR 424/11
- BAG, 17.09.2013 – 3 AZR 419/11Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer beamtenmäßigen Alters- und HinterbliebenenversorgungZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- LAG Düsseldorf, 11.01.2017 – 12 Sa 768/16
- BAG, 17.09.2013 – 3 AZR 428/11Zitiert von 1
- BAG, 17.09.2013 – 3 AZR 911/11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 32 BetrAVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
19.12.2018 Ausfertigung
§ 32 geändert durch Artikel 6 Abs. 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (BGBl. I 2672)
BGBl. 2018 I S. 2672
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.